Hydraulikschlauchservice
Wechsel & Prüfung von Hydraulikschläuchen
Wir finden zuverlässig für Sie schnelle und sichere Lösungen!
Jeder Unternehmer, der Hydraulikanlagen mit Hydraulikleitungen betreibt, hat die Verpflichtung, nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu arbeiten und diese einzuhalten. Die Betriebssicherheitsverordnung regelt Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz. Am 19.11.2016 ist eine neue Fassung in Kraft getreten.
Die Verwender und Unternehmer sind ebenfalls verpflichtet, die DGUV Regel 113-015, vormals BGR 237 zu beachten und einzuhalten. Die Regeln und Vorschriften schreiben unter anderem die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Hydraulikschlauch-Prüfung sowie die Dokumentation durch eine externe befähigte Person vor.
Überall in der Fertigung verursachen ungeplante Stillstandzeiten durch Hydraulikausfälle hohe Kosten. Aber auch die Prüfungen, Wartung und Instandhaltung brauchen Zeit und sorgen für Stillstandzeiten. Bei der DGUV Regel 113-015, welche unter anderem die vorbeugende Inspektion und Instandhaltung beinhaltet, helfen wir Ihnen diese Stillstandzeiten durch geplante Einsätze zu reduzieren.
Mit unserem Servicekonzept “Hydrotight” bieten wir mit unserem Fachpersonal die Dienstleistung von der Erstaufnahme über die Prüfung nach DGUV Regel 113-015 bis hin zur Dokumentation an. Mit der IWS als Ihr vertrauensvoller Partner sind Sie auf der sicheren Seite!
Ansprechpartner
Peter Vantaggiato
Serviceleiter
Telefon: 01716937571
E-Mail: peter.vantaggiato@gis-ag.de
Ihre Vorteile:
Unsere Leistungen: